Immerkind Schule 
frei.demokratisch.nachhaltig
 
 
 


 

Über Paypal.me könnt ihr uns ganz unkompliziert jederzeit spenden.

Einfach auf das Bild klicken und los geht es.

 



Sendet ´GIB5 IMMERKIND` an die 81190. So werden uns direkt 5 Euro gutgeschrieben. 

Es fallen zusätzlich 0,17 Euro Transaktionsgebühren an.



Bevor es auf die gewohnten Internetseiten geht, einfach auf das Bild klicken (www.bildungsspender.de/immerkind-heidesee) und den gewünschten Shop auswählen. Die Shops spenden Geld von eurer Einkaufssumme - ohne, dass es für Euch einen Cent teurer wird.



Immerkind Heidesee

GLS Bank

IBAN: DE66 4306 0967 1015 3772 00

BIC: GENODEM1GLS


Für alle die eine Spende verschenken wollen, gibt es diese Urkunde. Das ist übrigens nicht nur eine gute Idee für das Weihnachtsfest, sondern auch für einen Geburtstag.

Folgender Ablauf:

Dann überweist ihr den Betrag auf unser Konto ausführen.

Verwendungszweck: Spende von "Name des Spendenden"

Zusätzlich schickt ihr bitte eine Mail, mit dem selben Namen aus dem Verwendungszweck der Überweisung, im Betreff an info@immerkind-heidesee.de. In dieser Mail schreibt ihr uns bitte die Adresse, wohin die Urkunde geschickt werden kann.

Wir tragen Namen und Spendenhöhe ein, drucken diese auf A5 aus und verschicken die Urkunden. Wir benötigen einen Vorlauf von 3 Tagen, ab Maileingang.

Die Spendenurkundenaktion läuft ganzjährig, bei Fragen schreibt uns gern eine Mail 


Spendenflyer zum Download 

Spendenflyer
Spendenflyer.png (813.12KB)
Spendenflyer
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Zusätzlich benötigen wir Bürgschaften, um unseren Kredit der ersten Jahre zu realisieren.

Hierzu kann man sich gern die Absichtserklärung einer Bürgschaft runterladen, ausdrucken, unterschreiben und zu uns schicken, oder mailen.



Lest euch hierzu bitte die folgenden Fragen und Antworten durch.

Mit EUCH schaffen WIR jede Herausforderung

 

FAQs zu den benötigten Bürgschaften

 

Im Land Brandenburg bekommen Schulen in freier Trägerschaft in den ersten Jahren keinerlei staatlichen Zuschüsse – weder für die Gründungsphase, noch für die ersten drei Schuljahre.

Erst ab dem vierten Schuljahr erhalten wir finanzielle Unterstützung durch das Land Brandenburg. Wir planen bis dahin einen sogenannten Wartezeitkredit über 500.000 Euro bei der GLS-Bank aufgenommen. Wir sind nicht verpflichtet, den gesamten Kredit in Anspruch zu nehmen.

Die Bank zahlt ab einer Mindestsumme von 50.000 Euro gegen Abgabe von Bürgschaftsverträgen in dieser Höhe aus.

Was ist eine Bürgschaft?

Mit einem Bürgschaftsvertrag sichert der Bürge einen Darlehensbetrag der Bank in selbiger Höhe ab für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Projektes.

Warum verlangt die GLS-Bank Bürgschaften für die Auszahlung des Kredits?

Die GLS-Bank finanziert in Deutschland die vielfältigsten sozialen und ökologischen Initiativen.

Vorab prüft sie das Projekt intensiv, denn auch die Bank möchte – trotz Absicherung durch Bürgschaften – kein Risiko eingehen. Eine Vielzahl von Menschen, die sich hinter ein Vorhaben stellt, hilft der Bank ganz wesentlich, der Initiative das notwendige Vertrauen entgegenzubringen. Darüber hinaus stabilisiert die Verbindlichkeit einer Bürgschaft das Umfeld eines Projektes.

Nach der Erfahrung der GLS-Bank kommt es bei Bürgschaftskrediten relativ selten zu Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfällen – auch, weil die GLS die Projekte, die sie finanziert, vorher auf Herz und Nieren prüft.

Wann beginnt die Rückzahlung des Kredites durch die Schule des Lebens und wann endet sie voraussichtlich?

Laut Finanzplanung beginnt die Rückzahlung des Kredites im vierten Schuljahr nach Einsetzen der staatlichen Zuschüsse und läuft voraussichtlich ca. 10 Jahre. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Wer kann bürgen?

Jede natürliche Person (Privatperson) kann bürgen.

Können beide Ehepartner bürgen?

Ja, die 3.000 Euro Grenze gilt grundsätzlich pro Person.

Können mehrere Menschen zusammen bürgen und welche Folgen hat dies?

Ja, bürgen mehrere Leute zusammen, haften sie als Gesamtschuldner. D.h., die Bank kann gegen jeden einzelnen in voller Summe vorgehen und im Innenverhältnis besteht ein vertraglicher Anspruch auf Ausgleich gegenüber dem/n weiteren Bürgen. Von Vorteil ist, wenn sich die gemeinsamen Bürgen kennen und einander vertrauen. Ansonsten wäre es ratsamer, eventuell nur für eine kleinere Summe allein zu bürgen, um eine höhere Inanspruchnahme auszuschließen.

Können auch Unternehmen für ein Projekt bürgen?

Leider ist das nicht möglich. Unternehmer und Unternehmerinnen können aber als Privatpersonen bürgen. Gern wird der Name des Unternehmens auch in der Unterstützerliste unserer Website aufgenommen.

Kann man auch für mehrere Projekte gleichzeitig bürgen?

Ja, sogar für mehrere Projekte der GLS-Bank.

In welcher Höhe kann oder sollte eine Bürgschaft übernommen werden?

Die GLS-Bürgschaften belaufen sich auf 500 Euro bis 3.000 Euro. Ausschlaggebend für die Höhe des Bürgschaftsbetrages sind der Wille eines Bürgen oder einer Bürgin und deren wirtschaftlicher Hintergrund. Die Bank empfiehlt, nur so hoch zu bürgen, wie man im Notfall ohne existenzielle Probleme auch leisten kann.

Muss ich belegen, dass ich über die Summe tatsächlich verfüge?

Es ist nicht erforderlich, die Bürgschaftssumme tatsächlich nachzuweisen, vorzuhalten oder zu hinterlegen.

Kann man für mehr als 3.000 Euro bürgen?

Ja, wenn man bereit ist, durch eine Selbstauskunft und weitere Belege seine Einkommens- und Vermögenssituation gegenüber der GLS Bank darzulegen.

Fallen Gebühren oder Zinsen für den Bürgen oder die Bürgin an?

Aus der Übernahme der Bürgschaft fallen keine einmaligen oder laufenden Kosten an.

In welcher Höhe bürge ich? Gibt es weitere Kosten für mich?

Die Höhe bestimmt sich aus der übernommenen Bürgschaft (maximal 3000 €). Weitere Kosten fallen nicht an.

Wie lange gilt meine Bürgschaft?

Die Bürgschaft gilt bis zur vollständigen Tilgung des Wartezeitkredites der Schule bei der GLSBank und der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. (ca. 10 Jahre)

Wie erfahre ich, dass die Bürgschaft beendet ist?

Wenn die Bürgschaftsverpflichtung, wie beschrieben, erloschen ist, erhält der Bürge/die Bürgin das Original der Bürgschaft von der GLS Bank zurück. Die Schule gibt auf Nachfrage der Bürgen jederzeit Auskunft über den Stand der Kreditsumme. Ab dem vierten Schuljahr fängt die Schule an, den Kredit zurückzuzahlen.

Werden Bürgschaften in Höhe der Rückzahlungen zurückgegeben aufgrund der Verringerung der Kreditsumme und damit der Bürgschaftssumme?

Nein, die Bank behält sämtliche Bürgschaftsverträge bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens. Sie kann jedoch, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Schule, nur in der Höhe offener Forderungen aus den Bürgschaften Zahlungen verlangen.

Was passiert mit meiner Bürgschaft, wenn ich aus der Schule ausscheide (Wegzug, Schulende des Kindes, sonstige Gründe)?

Grundsätzlich bleibt die Bürgschaft bestehen, solange kein Nachfolger gefunden ist, der in die Bürgschaft mit allen Rechten und Pflichten eintritt.

Kann ich meine Bürgschaft übertragen?

Findet man selbst eine Person, die die Bürgschaft übernimmt, ist eine Übertragung problemlos möglich. Eine von der Schule organisierte Übertragung geht nur aus wichtigem Grund (Wegzug, Schulende des Kindes, Ende des Arbeitsverhältnisses, sonstige Gründe) oder für schulfremde Bürgen (weder Eltern noch Mitarbeiter oder Vereinsmitglieder).

In welchen Fällen wird meine Bürgschaft doch fällig?

Wenn die Schule mit der Rückzahlung des Darlehens im Rückstand ist und alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die Schwierigkeiten zu überwinden.

Wie wahrscheinlich ist es, dass meine Bürgschaft fällig wird?

Das ist relativ unwahrscheinlich. Das Projekt und der Finanzplan werden von der GLS-Bank eingehend geprüft.

Kann eine Bürgschaft, z. B. bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers oder einem inhaltlichen Dissens, während der Laufzeit des Darlehens zurückgenommen werden?

Nein, es kann aber in einem solchen Fall versucht werden, über das Projekt selber eine neue Bürgschaft zu besorgen. Dann ist ein Austausch von Bürgschaften durch Übertragung möglich.

Was macht die GLS Bank, wenn es doch einmal bei der Rückzahlung eines Darlehens durch das Projekt Zahlungsverzögerungen oder sonstige Schwierigkeiten gibt?

Der Bürge oder die Bürgin wird bei wesentlichen Zahlungsrückständen der Schule von der GLS

informiert. Sollte sich die Situation des Projektes so darstellen, dass es nachhaltige Probleme gibt, würden wir ggf. eine Versammlung der Bürgen einberufen, um zusammen mit allen Beteiligten nach Lösungswegen zu suchen, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, erfolglos ausgeschöpft sind, werden wir die Bürgen und Bürginnen in Anspruch nehmen und zur Einlösung ihrer Bürgschaft auffordern.

Wie geht die Bank dann vor? Wen belangt sie zuerst? In welcher Höhe?

Hierfür gibt es keine Erfahrungswerte, denn ein solcher Fall geschieht relativ selten bis gar nicht (laut Aussage der Bank). Wenn die Bank die Bürgschaften einsetzt, kann sie bis zur Höhe der jeweiligen Bürgschaft gegen die einzelnen Vertragspartner vorgehen – ohne Vorrang und in Höhe der gebürgten Summe als Einmalzahlung.

Wie hoch kann die Zahlungsforderung an den Bürgen oder die Bürgin werden?

Der Bürge oder die Bürgin kann — einschließlich der von der GLS Bank geltend gemachten Zinsen und Kosten — maximal in Höhe der übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Kosten über die Bürgschaftssumme hinaus entstehen den Bürgen nicht.

Ändert sich daran etwas, wenn andere Bürgen ausfallen (z.B., weil sie nicht zahlen können)?

Nein, die Bürgschaft ist auf die übernommene Höhe beschränkt.

Was ist, wenn ein Bürge oder eine Bürgin nicht zahlen kann, wenn er oder sie in Anspruch genommen wird? Muss man eine fällige Bürgschaft auf einen Schlag auszahlen oder sind Ratenzahlungen möglich?

Wenn es gar nicht anders geht, vereinbart die Bank in solchen Fällen auch Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin absolut zahlungsunfähig wäre, so sieht die Bank von der Durchsetzung der Forderung ab.